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RG, 12.02.1931 - II 986/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat das Berufungsgericht bei Beschränkung der nur vom Angeklagten eingelegten Berufung auf das Strafmaß das Vorliegen des Strafantrags nachzuprüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 65, 150
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55
Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als …
Die in einer Entscheidung des 3. Strafsenats und in einem Urteil eines Ferienstrafsenats im Jahre 1934 aufgetretene Neigung zur Durchbrechung dieses Grundsatzes wurde nicht weiter verfolgt (JW 1934, 2913 Nr. 13 und 14), sondern in einer Entscheidung eines anderen Ferienstrafsenats aus dem gleichen Jahre mit der besonderen Sachlage erklärt (RG JW 1934, 2914 Nr. 15; vgl die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung bei Weber JW 1934, 2885 ff) Lediglich beim Fehlen einer Prozessvoraussetzung oder bei der Prüfung der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 StGB hat das Reichsgericht eine Aufhebung des Schuldspruchs trotz Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch grundsätzlich zugelassen (RGSt 61, 322; 65, 150). - BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 Es ist davon auszugehen, daß der Strafantrag nach allgemeiner Rechtsprechung eine Bedingung der Verfolgbarkeit ist, also zu den Verfahrensvoraussetzungen gehört (vgl. u.a. RGSt 65, 150; 67, 53, 55; 75, 306, 310; BGHSt 6, 155), und daß es für diesen Bereich allein auf die tatsächlichen Gegebenheiten, nicht auf die Vorstellung des Täters, ankommt.
- BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 10.08.1961 - RReg. 4 St 190/61
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Ein Verfahrenshindernis wäre es im vorliegenden Fall, wenn ein rechtswirksamer Strafantrag fehlen würde (Urteil des Senats vom 23.2.1961 RReg. 4 St 34/1961; RGSt 51, 71, 72; 65, 150, 151; 67, 53, 55; BGHSt 6, 155;… Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Einleitung § 11 F 1 a - S. 48 - und Anm. 2 b zu § 337 StPO Abschnitt "Strafantrag"). - BGH, 25.11.1952 - 1 StR 562/52
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Ob ein Strafantrag gestellt ist, hat das Revisionsgericht auch dann zu prüfen, wenn wie hier sein Fehlen nicht besonders gerügt ist (RGSt 65, 150) und das Urteil hierüber keine Feststellungen enthält (vgl. das zum Abdruck bestimmte Urteil des Senats 1 StR 388/52 vom 21. Oktober 1952). - BGH, 29.01.1952 - 2 StR 243/51
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Infolgedessen muss das Verfahren eingestellt werden (vgl. hierzu RGSt 65, 150). - BGH, 24.04.1958 - 4 StR 28/58
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